AskMeWhy AG | Letzte Aktualisierung: April 2026
1.1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) bilden eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen dem Kunden und der AskMeWhy AG, Industriestrasse 47, 8152 Glattbrugg, Schweiz (“Anbieter”), und regeln die Nutzung von Seamless, einer Governance-Lösung für Microsoft 365, einschliesslich des Seamless Admin Center, der Seamless Teams App, des Seamless Gästeportals, der Seamless API sowie aller zugehörigen Dienste und Komponenten (gemeinsam das “Produkt”), unabhängig davon, ob es über offizielle Microsoft-Vertriebskanäle (Azure Marketplace oder Microsoft Marketplace), direkt durch den Anbieter oder über einen autorisierten Partner bereitgestellt wird.
1.1.2 Diese AGB werden wirksam, sobald der Kunde Seamless installiert, aktiviert oder nutzt, einschliesslich durch Erteilung von User Consent oder Admin Consent in der Microsoft-365-Umgebung des Kunden.
1.2.1 Die Vereinbarung zwischen Anbieter und Kunde besteht aus den folgenden Dokumenten, die im Konfliktfall in der nachstehenden Rangordnung gelten:
die Bestellung (gemäss Abschnitt 1.3);
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB);
die Vereinbarung zur Auftragsdatenbearbeitung (ADV), einschliesslich der Liste der Unterauftragsverarbeiter (Anhang 3 zur ADV);
die Datenschutzbestimmungen.
1.2.2 Bei Widersprüchen zwischen den oben genannten Dokumenten geht das in der Rangordnung höher stehende Dokument im Umfang des Widerspruchs vor.
1.3.1 Eine Bestellung kann auf eine der folgenden Weisen zustande kommen:
Marketplace-Abonnement: Der Kunde initiiert ein Abonnement über den Azure Marketplace oder Microsoft Marketplace. Die digitale Bestätigung des Abonnements durch Microsoft stellt die Bestellung dar. Rechnungsstellung und Zahlung richten sich nach den Marketplace-Bedingungen von Microsoft.
Schriftliches Angebot oder Offerte: Der Anbieter oder ein Partner übermittelt dem Kunden ein schriftliches Angebot oder eine Offerte. Die Bestellung kommt durch schriftliche Unterzeichnung, Gegenzeichnung oder schriftliche Bestätigung (auch per E-Mail) durch den Kunden zustande.
Kundenvertrag oder Bestellschein: Der Kunde stellt einen eigenen Rahmenvertrag oder Bestellschein bereit, der ausdrücklich auf diese AGB verweist. Ein solches Dokument stellt die Bestellung dar, sofern der Anbieter die Annahme schriftlich bestätigt hat.
1.3.2 Unabhängig von der gewählten Bestellart gelten diese AGB vollumfänglich für die Nutzung des Produkts durch den Kunden. In Bestellscheinen oder Verträgen des Kunden enthaltene Bedingungen, die diesen AGB widersprechen oder ergänzend sind, gelten nicht, sofern sie nicht durch den Anbieter ausdrücklich schriftlich akzeptiert wurden.
1.4.1 Mit der Installation, Aktivierung oder Nutzung des Produkts bestätigt der Kunde, dass er diese AGB im Namen des betreffenden Unternehmens oder der Organisation akzeptiert, dass er rechtlich befugt ist, dies zu tun, und dass er nicht als Konsument im Sinne anwendbarer Konsumentenschutzgesetze handelt.
1.4.2 Diese AGB gelten auch für Preview-Versionen des Produkts. Garantie- und Risikobestimmungen für Preview-Versionen sind in Abschnitt 10.4 festgelegt.
1.4.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, sofern der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Änderungen oder Abweichungen von diesen AGB durch den Kunden bedürfen der vorgängigen schriftlichen Genehmigung des Anbieters.
1.5.1 Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese AGB und die zugehörigen Richtlinien jederzeit zu aktualisieren oder zu ändern. Wesentliche Änderungen werden dem Kunden mindestens dreissig (30) Kalendertage vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail oder über das Seamless Admin Center mitgeteilt.
Die folgenden Begriffe haben in diesen AGB die nachstehende Bedeutung, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben:
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Vereinbarung | Wie in Abschnitt 1.2 definiert. |
| AskMeWhy / Anbieter | Wie in Abschnitt 1.1.1 angegeben. Unternehmens-Website: https://askmewhy.com |
| Authorised Processor | Der Anbieter in seiner Eigenschaft als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO und Art. 9 revDSG, soweit der Kunde den Anbieter mit der Verarbeitung Personenbezogener Daten in seinem Auftrag betraut. |
| Vertrauliche Informationen | Alle nicht öffentlichen, vertraulichen oder geschützten Informationen, die eine Partei der anderen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung offenlegt, wie in Kapitel 8 weiter definiert. |
| Kunde | Die juristische Person, die mit dem Anbieter die Vereinbarung eingeht und das Produkt nutzt oder durch ihre Benutzer nutzen lässt. |
| Data Act | Verordnung (EU) 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung, anwendbar seit 12. September 2025. |
| Datenschutzgesetze | Sämtliche anwendbare Datenschutz- und Privatsphäre-Gesetze, einschliesslich der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des revidierten Schweizer Bundesgesetzes über den Datenschutz (revDSG) sowie nationaler Umsetzungsgesetze. |
| Partner | Ein vom Anbieter autorisierter Beratungs-, Implementierungs-, Managed-Service- oder Vertriebspartner, der Kunden bei der Nutzung des Produkts berät, dieses bereitstellt, unterstützt oder vertreibt, einschliesslich Cloud Solution Providern (CSPs) und anderen autorisierten Wiederverkäufern. |
| Dokumentation | Die technische und funktionale Dokumentation des Produkts, verfügbar unter https://docs.seamlesswork.com. Die Dokumentation dient zu Informationszwecken und ist möglicherweise nicht jederzeit vollständig oder aktuell. |
| Exportierbare Daten | Kunden-bezogene Daten (personenbezogen oder nicht-personenbezogen), die in der Produktumgebung erzeugt oder gespeichert werden und die der Anbieter dem Kunden gemäss Data Act und Vereinbarung zur Auftragsdatenbearbeitung zur Verfügung stellen muss, ausgenommen Daten, die ausschliesslich in Microsoft 365, Entra ID oder anderen vom Kunden vollständig kontrollierten Systemen verbleiben. |
| DSGVO | Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung Personenbezogener Daten. |
| Geistige Eigentumsrechte | Alle Urheberrechte, Marken, Patente, Gebrauchsmuster, Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige geistige und gewerbliche Schutzrechte am Produkt und zugehöriger Materialien. |
| Lizenzgebühr | Die für die Nutzung des Produkts und zugehöriger Dienste zu entrichtenden Gebühren gemäss Bestellung. |
| Marketplace | Azure Marketplace oder Microsoft Marketplace als offizielle Vertriebskanäle der Microsoft Corporation, über die das Produkt erworben und abgerechnet werden kann. |
| Microsoft 365 | Die cloudbasierten Produktivitätsdienste der Microsoft Corporation, einschliesslich Microsoft Teams, SharePoint Online und Entra ID (vormals Azure Active Directory), welche die Plattformbasis für das Produkt bilden. |
| Bestellung | Wie in Abschnitt 1.3 definiert. |
| Produkt | Die Microsoft-365-Governance-Lösung “Seamless” (https://seamlesswork.com). Eine ausführliche Beschreibung findet sich in Kapitel 3. |
| revDSG | Das revidierte Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz (Neues Datenschutzgesetz), in Kraft seit 1. September 2023. |
| Seamless Admin | Ein vom Kunden bestimmter Benutzer, der für Konfiguration, Aufsicht und Governance von Seamless innerhalb der Microsoft-365-Umgebung des Kunden verantwortlich ist. |
| Seamless Admin Center | Das webbasierte Portal für Microsoft 365- und Seamless-Administratoren zur Konfiguration von Seamless, Definition von Governance-Richtlinien und Steuerung von Einstellungen. |
| Seamless API | Die öffentliche REST-API, die Kunden und Partnern ermöglicht, Seamless mit Drittsystemen zu integrieren und eigene Workflows zu erstellen. Dokumentation: https://sml-api.io/docs/ |
| Seamless Gästeportal | Das webbasierte Portal unter https://portal.seamlesswork.com, über das externe Gäste auf vom Kunden konfigurierte Seamless-Kollaborationsszenarien zugreifen können. |
| Seamless Teams App | Die Seamless-App für Microsoft Teams. |
| Testlizenz | Kostenlose Lizenz zu Evaluationszwecken, beschränkt auf dreissig (30) Kalendertage. |
| Benutzer | Jede natürliche Person, die vom Kunden zur Nutzung des Produkts autorisiert ist, einschliesslich Mitarbeitende und Administratoren des Kunden. |
Hinweis: Begriffe in der Einzahl umfassen auch die Mehrzahl und umgekehrt. Überschriften dienen nur zur Orientierung und beeinflussen die Auslegung dieser AGB nicht.
Der Anbieter entwickelt, betreibt und stellt das Produkt zur Verfügung. Der Kunde erwirbt das Recht zur Nutzung des Produkts unter diesen AGB und ist für sämtliche Aktivitäten seiner Benutzer und aller Personen verantwortlich, die über den Microsoft-365-Tenant des Kunden auf das Produkt zugreifen.
2.2.1 Die Vereinbarung zwischen Anbieter und Kunde kommt mit dem Eintritt eines der folgenden Ereignisse zustande, je nachdem, welches zuerst eintritt:
(a) der Kunde meldet sich am Seamless Admin Center an oder installiert die Seamless Teams App;
(b) der Kunde oder ein Administrator erteilt User Consent oder Admin Consent für das Produkt;
(c) der Kunde gibt eine Bestellung auf; oder
(d) der Kunde greift auf eine Komponente des Produkts zu oder nutzt sie.
2.2.2 Mit den in Abschnitt 2.2.1 beschriebenen Handlungen bestätigt der Kunde, dass er diese AGB gelesen, verstanden und akzeptiert hat und dass die handelnde Person befugt ist, den Kunden zu binden.
2.2.3 Sofern in einer Bestellung nicht anderes vereinbart ist, gelten diese AGB auch für die Nutzung des Produkts während eines Testlizenzzeitraums. Die Bestimmungen zu Gebühren und Zahlung (Kapitel 5) und zu Laufzeit und Kündigung (Kapitel 12) gelten während des Testlizenzzeitraums nicht, ausser der Kunde wechselt zu einer kostenpflichtigen Lizenz.
2.3.1 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, sofern der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Änderungen dieser AGB bedürfen der vorgängigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters und müssen ausdrücklich angeben, welche Bestimmungen geändert werden.
2.3.2 Diese AGB können durch eine separat unterzeichnete schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien ergänzt oder überschrieben werden, sofern diese ausdrücklich auf diese AGB verweist und die geänderten Bestimmungen identifiziert. Verweist eine solche Vereinbarung auf Industriestandards (z.B. ISO 27001) oder anwendbares Recht, können diese Standards parallel zu den entsprechenden Bestimmungen dieser AGB bestehen oder Vorrang haben, soweit dies in der Vereinbarung definiert ist.
Seamless ist eine Software-as-a-Service (SaaS) Governance-Lösung für Microsoft 365, die durch den Anbieter entwickelt und betrieben wird. Seamless ermöglicht es Organisationen, die Zusammenarbeit in Microsoft Teams und zugehörigen Microsoft-365-Diensten zu steuern, zu strukturieren und zu verwalten. Das Produkt arbeitet auf dem Microsoft-365-Tenant des Kunden über Berechtigungen der Microsoft Graph API und benötigt Admin Consent, um Daten im Auftrag des Kunden zu verarbeiten und Aufgaben auszuführen. Das Produkt wird vollständig über Webbrowser oder Microsoft-Teams-Client genutzt; eine lokale Installation auf Endgeräten ist nicht erforderlich.
3.2.1 Seamless basiert auf Microsoft 365 und ist tief integriert. Der ordnungsgemässe Betrieb des Produkts setzt voraus, dass der Kunde ein gültiges Microsoft-365-Abonnement unterhält und dass seine Benutzer die erforderlichen Microsoft-Lizenzen besitzen. Der Kunde ist allein für die Beschaffung und den Erhalt aller erforderlichen Microsoft-Lizenzen verantwortlich.
3.2.2 Sämtliche Komponenten des Produkts setzen Microsoft-Dienste voraus, einschliesslich Microsoft Teams, Microsoft Graph API und Entra ID. Diese Dienste werden von der Microsoft Corporation bereitgestellt und unterliegen Microsofts eigenen Bedingungen. Der Anbieter hat keine Kontrolle über Verfügbarkeit, Performance oder Änderungen der Microsoft-Dienste.
3.2.3 Der Anbieter haftet nicht für Nichtverfügbarkeit, Beeinträchtigungen oder Störungen des Produkts, die verursacht sind durch: (a) Änderungen an Microsoft-365-Diensten, APIs oder Plattformverhalten; (b) Microsoft-Wartungen, -Ausfälle oder -Vorfälle; oder (c) das Versäumnis des Kunden, die erforderlichen Microsoft-365-Lizenzen oder die Konfiguration der Umgebung aufrechtzuerhalten. Der Anbieter informiert den Kunden so schnell wie vernünftigerweise möglich über bekannte wesentliche Microsoft-Änderungen, die das Produkt betreffen.
Das Seamless Admin Center und die Seamless API werden auf der vom Anbieter betriebenen Microsoft-Azure-Infrastruktur gehostet. Die Seamless Teams App wird im Microsoft-365-Tenant des Kunden bereitgestellt und arbeitet innerhalb der Sicherheits- und Datenresidenzgrenzen dieses Tenants.
3.4.1 Um die Nutzung des Produkts zu beginnen, durchläuft der Kunde den in der Dokumentation beschriebenen Anmelde- und Onboarding-Prozess. Die initiale Anmeldung erfordert einen Benutzer mit Microsoft 365 Global Administrator-Rechten, um die erforderlichen Berechtigungen (Admin Consent) für den Zugriff des Produkts auf die Microsoft-365-Umgebung des Kunden zu erteilen. Dieser Benutzer wird beim Onboarding als erster Seamless Admin registriert.
3.4.2 Onboarding-Unterstützung, Rollout-Hilfe und Schulung sind nicht in der Lizenzgebühr enthalten, sofern dies nicht ausdrücklich in der Bestellung vereinbart ist. Solche Leistungen können vom Anbieter oder einem autorisierten Partner unter separater Vereinbarung erbracht werden.
3.5.1 Der Anbieter kann nach eigenem Ermessen und in frei festgelegten Intervallen Änderungen, Korrekturen, Updates oder neue Releases am Produkt vornehmen (jeweils ein “Update”). Updates werden allen Kunden gleichzeitig bereitgestellt; der Kunde kann Updates nicht ablehnen.
3.5.2 Soweit angemessen und praktikabel, stellt der Anbieter Updates zunächst in einer Vorschau-Umgebung bereit. Sämtliche Updates durchlaufen den internen QA-Prozess des Anbieters, bevor sie in die Produktivumgebung übernommen werden, sodass Kunden sie vorab testen können.
3.5.3 Der Anbieter veröffentlicht Release Notes und Update-Informationen in der Dokumentation unter https://docs.seamlesswork.com. Der Kunde ist verantwortlich, diese Seite regelmässig zu prüfen.
3.5.4 Der Kunde hat keinen Anspruch auf bestimmte Änderungen, Anpassungen oder Integrationen. Sollte der Anbieter individuelle Entwicklungsleistungen anbieten, sind diese Gegenstand einer separaten schriftlichen Vereinbarung und zusätzlicher Gebühren.
3.6.1 Best-Effort-Support ist in allen Plänen einschliesslich der Testlizenzen enthalten. Der Anbieter bearbeitet Support-Anfragen über die in der Dokumentation beschriebenen Kanäle, sagt aber keine spezifischen Reaktions- oder Lösungszeiten unter Best-Effort-Support zu.
3.6.2 Premium-Support, einschliesslich einer Reaktionszeit von vier (4) Stunden während Zürcher Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 09:00–17:00 MEZ/MESZ, ausgenommen Feiertage des Kantons Zürich) für sämtliche Support-Anfragen, ist gegen zusätzliche Gebühren als Add-on verfügbar. Scale-Pläne können Premium-Support gemäss Bestellung beinhalten.
3.6.3 Weitere Leistungen wie Beratung, Schulung, Rollout-Unterstützung und Customisation bedürfen einer separaten Vereinbarung.
Die Nutzung von Seamless erfordert ein Abonnement eines Plans. Jeder Plan beinhaltet Benutzerlizenzen wie nachstehend beschrieben. Der Anbieter bietet folgende Pläne an:
| Testlizenz | Enterprise-Plan | Scale-Plan | |
|---|---|---|---|
| Laufzeit | 30 Kalendertage | 12 Monate | Min. 12 Monate |
| Kosten | Kostenlos | Per Marketplace-Abonnement | Per Bestellung |
| Garantie | Keine | Beschränkt (Kapitel 10) | Beschränkt (Kapitel 10) |
| SLA | Keine | Standard (Kapitel 10) | Standard; auf Anfrage individuell |
| Support | Best-Effort | Best-Effort enthalten; Premium als Add-on verfügbar | Best-Effort enthalten; Premium verfügbar (häufig Teil der Scale-Bestellung); Dedicated Account Manager |
| Personenbezogene Daten | Test-Tenant empfohlen | Gemäss ADV | Gemäss ADV |
| Kündigung | Läuft nach 30 Tagen automatisch ab | Über den Marketplace | Über Marketplace (Private Offer) oder 90 Tage schriftliche Kündigung (direkt) |
4.2.1 Jeder Kunde startet mit einer Testlizenz für eine Dauer von dreissig (30) Kalendertagen (“Testzeitraum”). Der Testzeitraum beginnt mit dem Datum, an dem der Kunde das Produkt erstmals aktiviert oder installiert. Die Testlizenz dient ausschliesslich der Evaluation des Produkts und stellt keine formale Bestellung oder Lizenzvereinbarung dar.
4.2.2 Während des Testzeitraums gelten alle Bestimmungen dieser AGB mit Ausnahme von Kapitel 5 (Gebühren und Zahlung) und Kapitel 12 (Laufzeit und Kündigung). Während des Testzeitraums ist keine Lizenzgebühr zu entrichten.
4.2.3 Der Kunde ist nicht verpflichtet, das Produkt nach Ablauf des Testzeitraums zu erwerben. Die fortgesetzte Nutzung des Produkts über den Testzeitraum hinaus ohne gültigen Enterprise-Plan oder Scale-Plan ist jedoch nicht zulässig und kann zur sofortigen Sperrung des Zugangs führen.
4.2.4 Der Anbieter behält sich das Recht vor, die im Testzeitraum verfügbare Funktionalität einzuschränken sowie Testlizenzen jederzeit ohne Vorankündigung anzupassen, zu beenden oder zu verlängern. Testlizenzen sind nicht übertragbar und dürfen nicht zur Umgehung kostenpflichtiger Lizenzpflichten genutzt werden.
4.3.1 Ein Enterprise-Plan gewährt dem Kunden Zugang zur vollen Produktfunktionalität, wie in der jeweiligen Bestellung und Dokumentation beschrieben, gemäss Lizenzumfang, Laufzeit und Gebühr in der Bestellung. Enterprise-Pläne sind für bis zu eintausend (1.000) Benutzer verfügbar. Kunden, die diesen Schwellenwert überschreiten, benötigen einen Scale-Plan.
4.3.2 Enterprise-Pläne werden ausschliesslich über den Microsoft Marketplace vertrieben. Der Kunde kann einen Enterprise-Plan über ein Public Offer, ein Private Offer oder ein Resale Enabled Offer eines autorisierten Partners erwerben. Sämtliche Transaktionen werden über den Marketplace abgewickelt.
4.3.3 Enterprise-Pläne werden auf jährlicher Abonnementbasis mit einer Laufzeit von zwölf (12) Monaten gewährt. Die Verlängerung richtet sich nach Kapitel 12. Die Rechnungsstellung erfolgt durch Microsoft gemäss den Marketplace-Bedingungen von Microsoft. Die Rechnungsstellung beginnt erst, nachdem der Kunde die Kontoaktivierung auf der Landing Page des Anbieters abgeschlossen hat; während der initialen Provisionierungsphase vor der Aktivierung fallen keine Gebühren an.
4.3.4 Die Lizenzgebühr für einen Enterprise-Plan wird auf Basis der Anzahl der vom Kunden gehaltenen Microsoft-365-Lizenzen berechnet, unter Verwendung eines gestaffelten Per-User-Preismodells gemäss Kapitel 5. Die anwendbaren Preise sind im Marketplace und unter https://seamlesswork.com veröffentlicht.
4.4.1 Ein Scale-Plan ist erforderlich für Kunden mit mehr als eintausend (1.000) Benutzern und ist auch Kunden mit zusätzlichen Anforderungen über den Standard-Enterprise-Plan hinaus verfügbar. Der Scale-Plan kann je nach Bestellung einen Dedicated Account Manager, ein individuelles Service Level Agreement (SLA), Professional Services und weitere vereinbarte Leistungen umfassen.
4.4.2 Umfang, Laufzeit und Preisgestaltung eines Scale-Plans werden zwischen Anbieter und Kunde individuell vereinbart und in der jeweiligen Bestellung festgelegt. Die Mindestlaufzeit eines Scale-Plans beträgt zwölf (12) Monate. Ein Scale-Plan wird typischerweise über ein Microsoft Private Offer im Marketplace aktiviert. Zusätzliche Leistungen wie Integration, Professional Services oder Customisation können im Private Offer enthalten oder durch eine separate Vereinbarung geregelt sein. Beinhaltet der Scale-Plan ein Private Offer, gelten die Marketplace-Bedingungen (einschliesslich Rechnungsstellung, Verlängerung und Kündigung) gemäss den Abschnitten 4.9 und 12.1. Alternativ kann ein Scale-Plan durch Direktrechnung des Anbieters oder eines Partners aktiviert werden.
4.4.3 Sämtliche Bestimmungen dieser AGB gelten für Scale-Pläne. Soweit eine Scale-Plan-Bestellung Bestimmungen enthält, die diese AGB ergänzen oder von ihnen abweichen, geht die Bestellung im Umfang etwaiger Widersprüche vor.
4.5.1 Vorbehaltlich der Einhaltung dieser AGB und der pünktlichen Zahlung aller anwendbaren Lizenzgebühren gewährt der Anbieter dem Kunden eine nicht-exklusive, nicht-übertragbare, nicht-unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung des Produkts während der Vertragslaufzeit, beschränkt auf die Anzahl der Benutzer und den Umfang gemäss Bestellung.
4.5.2 Die unter Abschnitt 4.5.1 gewährte Lizenz beschränkt sich auf die interne Nutzung des Kunden. Der Kunde darf das Produkt nicht zur Erbringung von Dienstleistungen für Dritte (z.B. als Managed Service oder Bureau Service) verwenden, ohne die vorgängige schriftliche Zustimmung des Anbieters.
4.5.3 Der Anbieter behält sich alle nicht ausdrücklich an den Kunden gewährten Rechte vor. Diese Vereinbarung gewährt dem Kunden keine geistigen Eigentumsrechte am Produkt über die in diesem Kapitel geregelte beschränkte Lizenz hinaus.
Der Kunde darf nicht und stellt sicher, dass auch seine Benutzer nicht:
(a) das Produkt oder seine Dokumentation kopieren, ändern, anpassen, übersetzen oder davon abgeleitete Werke schaffen;
(b) das Produkt vertreiben, unterlizenzieren, verkaufen, weiterverkaufen, übertragen, vermieten oder Dritten anderweitig zur Verfügung stellen, ausser im Rahmen einer Partner-Vereinbarung mit dem Anbieter;
(c) das Produkt zurückentwickeln (Reverse Engineering), dekompilieren, disassemblieren oder versuchen, den Quellcode abzuleiten;
(d) Eigentumshinweise, Marken oder Kennzeichnungen am Produkt entfernen, ändern oder unkenntlich machen;
(e) das Produkt in einer Weise nutzen, die gegen anwendbares Recht oder Vorschriften verstösst oder Rechte Dritter verletzt;
(f) das Produkt zur Entwicklung eines konkurrierenden Produkts oder Dienstes nutzen;
(g) Lizenzdurchsetzungs- oder Zugriffskontrollmechanismen umgehen oder zu umgehen versuchen.
4.7.1 Bei Enterprise-Plänen (ob über Public Offer, Private Offer oder Resale Enabled Offer) wird die Lizenzierung pro Benutzer über den Microsoft Marketplace verwaltet. Microsoft sorgt dafür, dass die korrekte Anzahl Lizenzen geführt wird.
4.7.2 Bei Scale-Plänen über ein Private Offer ist der Kunde dafür verantwortlich sicherzustellen, dass die Anzahl der lizenzierten Benutzer dem vereinbarten Umfang entspricht. Der Kunde meldet dem Anbieter unverzüglich, wenn die Anzahl aktiver Benutzer die lizenzierte Menge übersteigt. In einem solchen Fall ist der Anbieter berechtigt, die Lizenzgebühr entsprechend anzupassen.
4.7.3 Der Anbieter kann nach schriftlicher Vorankündigung und auf eigene Kosten angemessene Audits der Scale-Plan-Lizenznutzung durchführen, um die Einhaltung des Lizenzumfangs zu überprüfen. Der Kunde wirkt bei solchen Audits in gutem Glauben mit.
Der Anbieter behält sich das Recht vor, Bestellungen oder Testlizenzen nach eigenem Ermessen und ohne Vorankündigung abzulehnen oder zurückzuziehen, insbesondere wenn der Kunde diese AGB verletzt, die Bestellung wesentliche Fehler enthält oder begründete Zweifel an der Erfüllungsfähigkeit des Kunden bestehen.
4.9.1 Für Marketplace-Transaktionen gelten diese AGB vollumfänglich. Der Anbieter verwendet seine eigenen Vertragsbedingungen anstelle des Microsoft Standard Contract. Microsoft ist nicht Vertragspartei dieser Vereinbarung; Microsoft fungiert ausschliesslich als Betreiber der Marketplace-Plattform. Der Kaufvertrag besteht ausschliesslich zwischen Anbieter und Kunde. Rechnungsstellung und Zahlung werden über Microsoft abgewickelt und unterliegen den Marketplace-Transaktionsbedingungen von Microsoft. Bei einem Widerspruch zwischen diesen AGB und zwingend von Microsoft auferlegten Marketplace-Bedingungen gehen die zwingenden Marketplace-Bedingungen nur in dem strikt erforderlichen Umfang vor.
4.9.2 Der Kunde ist verpflichtet, alle anwendbaren Microsoft-Bedingungen einzuhalten, einschliesslich der Microsoft Commercial Marketplace Terms of Use. Microsofts Bedingungen sind nicht Bestandteil dieser Vereinbarung.
5.1.1 Die aktuellen Preise für Enterprise-Pläne sind im Microsoft Marketplace veröffentlicht und verbindlich. Die Lizenzgebühr wird pro Benutzer in einem gestaffelten Preismodell berechnet.
5.1.2 Bei Scale-Plänen wird die Lizenzgebühr individuell zwischen Anbieter und Kunde vereinbart und in der jeweiligen Bestellung festgehalten.
5.2.1 Sämtliche Marketplace-Transaktionen, ob über Public Offer, Private Offer oder Resale Enabled Offer, werden ausschliesslich über den Microsoft Marketplace (Azure Marketplace oder Microsoft Marketplace) abgerechnet. Microsoft fungiert als Billing Operator und ist allein verantwortlich für Rechnungsstellung, Zahlungsabwicklung, Abonnementverwaltung und Verlängerung. Bei Public Offers und Private Offers zahlt Microsoft direkt an den Anbieter. Bei Resale Enabled Offers zahlt Microsoft an den autorisierten Partner; der Partner zahlt seinerseits gemäss separater Partnervereinbarung an den Anbieter ausserhalb des Marketplace.
5.2.2 Sofern für ein bestimmtes Offer nicht anders angegeben, dürfen Microsoft-Abonnement-Guthaben (z.B. Free-Trial-Credits, MSDN, Microsoft for Startups oder ähnliche Programme) sowie Azure-Vorauszahlungsmittel nicht zum Erwerb des Produkts über den Marketplace verwendet werden. Marketplace-Käufe werden unabhängig vom Azure-Konsum abgerechnet.
5.2.3 Bei Marketplace-Bestellungen richten sich Rückerstattungen nach den jeweils geltenden Microsoft-Refund-Richtlinien. Rückerstattungen für wiederkehrende SaaS-Gebühren sind nur innerhalb von zweiundsiebzig (72) Stunden nach Beginn der Abrechnungsperiode oder ihrer Verlängerung möglich. Soweit Microsoft-Richtlinien dem Anbieter Rückerstattungspflichten auferlegen, die über die in diesen AGB festgelegten hinausgehen, gelten diese Richtlinien für die jeweilige Marketplace-Transaktion.
5.3.1 Dieser Abschnitt 5.3 gilt ausschliesslich für Scale-Pläne, die vom Anbieter direkt über eine klassische Transaktion ausserhalb des Marketplace abgerechnet werden. Zahlungsbedingungen werden individuell in der Bestellung vereinbart. Sofern in der Bestellung nichts anderes angegeben ist, zahlt der Kunde alle unbestrittenen Beträge innert dreissig (30) Tagen ab Rechnungsdatum.
5.3.2 Bestreitet der Kunde einen Teil einer Rechnung in gutem Glauben, hat er den Anbieter innert der Zahlungsfrist schriftlich zu benachrichtigen und den bestrittenen Betrag sowie die Gründe der Beanstandung anzugeben. Der Kunde zahlt den unbestrittenen Teil bis zum Fälligkeitsdatum. Die Parteien bemühen sich, einen Streit zügig und in gutem Glauben beizulegen.
5.3.3 Geht die Zahlung nicht innerhalb der Zahlungsfrist ein, kommt der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Der Anbieter kann den Zugang zum Produkt nach Massgabe von Abschnitt 12.3 mit einer Frist von mindestens zehn (10) Tagen nach schriftlicher Mitteilung suspendieren.
5.3.4 Der Kunde darf gegenüber dem Anbieter geschuldete Beträge nicht zurückbehalten oder mit Forderungen verrechnen, die er gegen den Anbieter haben mag, ob bestritten oder nicht, sofern eine solche Verrechnung nicht schriftlich vereinbart oder durch ein zuständiges Gericht bestätigt wurde.
Sämtliche Gebühren verstehen sich exklusive MWST. Soweit anwendbar, wird die MWST der Rechnung hinzugerechnet. Bei Marketplace-Transaktionen richtet sich die steuerliche Behandlung nach Microsofts Marketplace-Steuerrichtlinien.
5.5.1 Bei Enterprise-Plänen ist die Preisgestaltung im Marketplace veröffentlicht und kann vom Anbieter aktualisiert werden. Microsoft informiert betroffene Kunden mindestens neunzig (90) Tage vor Inkrafttreten einer Preiserhöhung. Der bestehende Preis ist bis zur nächsten Abonnementverlängerung garantiert; der neue Preis gilt ab Verlängerung.
5.5.2 Bei direkt verrechneten Scale-Plänen informiert der Anbieter den Kunden mindestens neunzig (90) Tage im Voraus über jegliche Preisanpassung. Die Anpassung wird zur nächsten Verlängerung wirksam.
5.6.1 Leistungen, die nicht in der Lizenzgebühr enthalten sind (z.B. Implementierungsunterstützung, Datenmigrationshilfe, individuelle Integrationen, Schulung und Beratung), sind Gegenstand einer separaten schriftlichen Vereinbarung oder Auftragsbestätigung und werden zu den dort vereinbarten Sätzen abgerechnet. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt der Standardstundensatz des Anbieters von CHF 200.00 pro Stunde (exkl. MWST).
5.6.2 Der Anbieter informiert den Kunden vor Beginn von Zusatzleistungen über voraussichtliche Mehrkosten, soweit dies nach den geschäftlichen Anforderungen möglich ist.
6.1.1 Der Kunde ist verantwortlich für sämtliche Aktivitäten seiner Benutzer im Zusammenhang mit dem Produkt und stellt sicher, dass jede Nutzung diesen AGB und dem anwendbaren Recht entspricht.
6.1.2 Der Kunde ist für seine Microsoft-365-Umgebung verantwortlich, einschliesslich Tenant-Konfiguration, Sicherheitseinstellungen und Lizenzmanagement, soweit diese den Betrieb von Seamless betreffen.
6.1.3 Der Kunde wirkt mit dem Anbieter im Zusammenhang mit der Bereitstellung des Produkts zusammen, einschliesslich Beantwortung von Informationsanfragen und Gewährung von Zugriff auf relevante Systeminformationen, soweit zur Fehlersuche erforderlich. Tritt eine Servicestörung infolge fehlender Mitwirkung des Kunden auf, haftet der Anbieter nicht für die daraus resultierende Beeinträchtigung.
6.2.1 Seamless setzt voraus, dass alle Benutzer über eine Microsoft-365-Lizenz verfügen, die SharePoint Online und Microsoft Teams umfasst. Bestimmte Funktionen erfordern zusätzlich eine Microsoft Entra ID P1-Lizenz oder gleichwertig. Die anwendbaren Lizenzanforderungen sind in der Dokumentation festgelegt.
6.2.2 Der Kunde ist für die Erteilung der erforderlichen Microsoft-Entra-ID-Anwendungsberechtigungen (Admin Consent) für den Betrieb von Seamless gemäss der Dokumentation verantwortlich. Der Kunde widerruft Berechtigungen, die für den Kernbetrieb des Produkts erforderlich sind, nicht ohne vorherige Rücksprache mit dem Anbieter.
6.2.3 Der Kunde benennt mindestens einen Seamless Admin, der für die Konfiguration und Aufsicht von Seamless verantwortlich ist. Der Kunde ist allein verantwortlich für sämtliche Konfigurationsentscheidungen im Seamless Admin Center. Jeder Benutzer greift mit seiner eigenen Microsoft-365-Identität auf das Produkt zu.
6.3.1 Zusätzlich zu den Lizenzbeschränkungen in Abschnitt 4.6 darf der Kunde nicht und stellt sicher, dass auch seine Benutzer nicht das Produkt verwenden, um:
(a) rechtswidrige, schädliche oder anderweitig anstössige Inhalte hochzuladen, zu speichern oder zu verbreiten;
(b) Viren, Malware oder sonstigen schädlichen Code in das Produkt oder die Systeme des Anbieters einzubringen;
(c) unberechtigt auf Teile des Produkts, die Infrastruktur des Anbieters oder die Daten anderer Kunden zuzugreifen.
6.3.2 Der Kunde ist verantwortlich, geeignete Sicherheitsmassnahmen in seiner Microsoft-365-Umgebung aufrechtzuerhalten. Der Kunde meldet dem Anbieter unter help@askmewhy.com unverzüglich alle tatsächlichen oder vermuteten Sicherheitsvorfälle, die Seamless betreffen, und wirkt bei Untersuchung und Behebung solcher Vorfälle mit.
6.3.3 Der Anbieter kann jeden Verdacht auf Verstösse untersuchen und geeignete Massnahmen ergreifen, einschliesslich Sperrung des Zugangs gemäss Abschnitt 12.3.
6.4.1 Soweit der Kunde die Seamless API nutzt, ist er für die Einhaltung der API-Dokumentation und die sichere Verwaltung von API-Keys, Tokens oder Zugangsdaten verantwortlich. Bei Kompromittierung von Zugangsdaten meldet der Kunde dies dem Anbieter unverzüglich.
6.4.2 Der Anbieter kann Rate Limits für die API-Nutzung jederzeit durch Aktualisierung der API-Dokumentation einführen oder anpassen.
7.1.1 Das Produkt und alle daran bestehenden Geistigen Eigentumsrechte (einschliesslich Software, Quellcode, Algorithmen, Designs und Dokumentation) sind und bleiben ausschliessliches Eigentum der AskMeWhy AG oder ihrer Lizenzgeber. Der Kunde erwirbt keine Rechte ausser der unter Kapitel 4 gewährten beschränkten Lizenz. “Seamless” und “AskMeWhy” sind eingetragene Marken des Anbieters.
7.1.2 Das Produkt kann Open-Source-Komponenten Dritter enthalten, die ihren jeweiligen Lizenzen unterliegen. Microsoft und sämtliche Microsoft-Produktnamen sind Eigentum der Microsoft Corporation. Der Anbieter ist ein unabhängiger Software-Anbieter und erhebt keinen Anspruch auf das geistige Eigentum von Microsoft.
7.2.1 Sämtliche Daten, die der Kunde oder seine Benutzer über Seamless erstellen, hochladen, speichern oder verarbeiten (“Kundendaten”), bleiben ausschliessliches Eigentum des Kunden. Der Anbieter darf Kundendaten ausschliesslich zur Bereitstellung des Produkts und zugehöriger Leistungen verarbeiten. Der Anbieter darf Kundendaten nicht für eigene kommerzielle Zwecke verwenden, an Dritte verkaufen oder ohne vorgängige schriftliche Zustimmung des Kunden zum Training von KI-Modellen einsetzen.
7.2.2 Soweit der Data Act anwendbar ist, hat der Kunde das Recht, Exportierbare Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu exportieren. Die detaillierten Bestimmungen finden sich in Abschnitt 11 der Vereinbarung zur Auftragsdatenbearbeitung.
7.2.3 Der Kunde sichert zu, alle erforderlichen Rechte zu besitzen, um Kundendaten zur Verarbeitung unter diesen AGB bereitzustellen, und stellt den Anbieter von allen Ansprüchen frei, die aus einer Verletzung dieser Zusicherung entstehen.
Vom Kunden oder seinen Benutzern bereitgestelltes Feedback, Vorschläge oder Ideen zum Produkt darf der Anbieter ohne Einschränkung oder Vergütung verwenden. Feedback ist freiwillig und umfasst keine Kundendaten.
7.4.1 Der Anbieter verteidigt den Kunden gegen Ansprüche Dritter, dass die zulässige Nutzung des Produkts durch den Kunden Geistige Eigentumsrechte des Dritten verletzt, sofern der Kunde den Anbieter unverzüglich benachrichtigt und ihm die alleinige Kontrolle über die Verteidigung überträgt. Der Anbieter hat keine Freistellungspflicht, wenn die Forderung auf Missbrauch, Modifikation oder Kombination des Produkts mit Drittdiensten durch den Kunden zurückzuführen ist.
7.4.2 Wird das Produkt Gegenstand eines IP-Anspruchs, kann der Anbieter nach eigenem Ermessen: (a) das Recht zur Weiternutzung beschaffen; (b) das Produkt so anpassen, dass es keine Rechte mehr verletzt; oder (c) die Bestellung kündigen und vorausbezahlte Gebühren anteilig erstatten. Dieser Abschnitt 7.4 stellt das einzige Rechtsmittel des Kunden bei IP-Verletzungsansprüchen dar.
“Vertrauliche Informationen” sind sämtliche Informationen, die eine Partei (die “offenlegende Partei”) der anderen Partei (der “empfangenden Partei”) im Zusammenhang mit diesen AGB oder der Nutzung des Produkts mündlich, schriftlich, elektronisch oder auf andere Weise offenbart und die als vertraulich gekennzeichnet sind oder bei denen aufgrund der Art der Information und der Umstände der Offenbarung vernünftigerweise von Vertraulichkeit auszugehen ist. Dies umfasst insbesondere Quellcode, Produkt-Roadmaps, Sicherheitsbewertungen, nicht-öffentliche Preise, Kundendaten sowie nicht-öffentliche Informationen über Geschäft, Systeme oder Infrastruktur einer Partei.
Informationen gelten nicht als Vertrauliche Informationen, soweit die empfangende Partei durch schriftlichen Nachweis belegen kann, dass:
(a) die Information öffentlich verfügbar ist oder ohne Verschulden der empfangenden Partei wird;
(b) die Information der empfangenden Partei zum Zeitpunkt der Offenbarung bereits frei von Vertraulichkeitspflichten bekannt war;
(c) die Information von der empfangenden Partei unabhängig und ohne Verwendung oder Bezugnahme auf die Vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei entwickelt wurde; oder
(d) die Information von einem Dritten an die empfangende Partei weitergegeben wird, der diesbezüglich keiner Vertraulichkeitspflicht unterliegt.
8.3.1 Jede Partei verpflichtet sich: (a) die Vertraulichen Informationen der anderen Partei streng vertraulich zu behandeln; (b) Vertrauliche Informationen ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der offenlegenden Partei nicht an Dritte weiterzugeben; (c) Vertrauliche Informationen ausschliesslich zur Erfüllung ihrer Pflichten oder Ausübung ihrer Rechte unter diesen AGB zu verwenden; und (d) Vertrauliche Informationen mindestens mit derselben Sorgfalt zu schützen, wie sie ihre eigenen vergleichbaren vertraulichen Informationen schützt, mindestens jedoch mit angemessener Sorgfalt.
8.3.2 Jede Partei darf Vertrauliche Informationen der anderen Partei nur an ihre Mitarbeitenden, Auftragnehmer, Berater und Unterauftragsverarbeiter (“Berechtigte Empfänger”) weitergeben, die: (a) die Information zur Erfüllung dieser AGB tatsächlich kennen müssen; und (b) Vertraulichkeitspflichten unterliegen, die mindestens so schützend sind wie die in diesem Kapitel 8. Jede Partei haftet vollumfänglich für Verstösse ihrer Berechtigten Empfänger gegen die Vertraulichkeit.
Eine empfangende Partei darf Vertrauliche Informationen offenlegen, soweit dies durch anwendbares Recht, einen gültigen Gerichtsbeschluss oder eine verbindliche Anordnung einer zuständigen Behörde verlangt wird, sofern die empfangende Partei, soweit rechtlich zulässig und praktikabel: (a) die offenlegende Partei vorgängig schriftlich informiert, damit diese Schutzmassnahmen einleiten kann; (b) angemessen bei einer solchen Schutzmassnahme mitwirkt; und (c) nur den strikt erforderlichen Umfang offenlegt. Eine erzwungene Offenlegung stellt keine Verletzung dieses Kapitels 8 dar.
Die in diesem Kapitel 8 festgelegten Vertraulichkeitspflichten gelten während der Vertragslaufzeit und überdauern die Beendigung oder das Auslaufen der Vereinbarung um fünf (5) Jahre, mit Ausnahme:
(a) von Pflichten in Bezug auf Geschäftsgeheimnisse, die so lange gelten, wie die Information nach anwendbarem Recht als Geschäftsgeheimnis qualifiziert; und
(b) von Pflichten in Bezug auf Kundendaten, die solange gelten, bis Kundendaten gemäss Abschnitt 8.6 gelöscht oder zurückgegeben sind.
Mit Auslaufen oder Beendigung der Vereinbarung oder auf schriftliche Aufforderung gibt die empfangende Partei innert dreissig (30) Tagen sämtliche Vertraulichen Informationen zurück oder vernichtet sie und bestätigt dies auf Anfrage schriftlich. Eine gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrung bleibt den Vertraulichkeitspflichten dieses Kapitels 8 unterstellt. Für Kundendaten gehen die Bestimmungen der Vereinbarung zur Auftragsdatenbearbeitung vor.
Jede Partei anerkennt, dass eine tatsächliche oder drohende Verletzung dieses Kapitels 8 der offenlegenden Partei einen nicht wiedergutzumachenden Schaden zufügen kann, für den Geldersatz unzureichend wäre. Die offenlegende Partei kann daher von einem zuständigen Gericht einstweilige Verfügungen oder andere billigkeitsrechtliche Massnahmen verlangen, um eine solche Verletzung zu verhindern oder zu unterbinden, ohne den tatsächlichen Schaden nachweisen zu müssen und unbeschadet weiterer Rechte oder Rechtsmittel.
9.1.1 Die Bereitstellung des Produkts beinhaltet die Verarbeitung Personenbezogener Daten. In Bezug auf diese Verarbeitung handelt der Kunde als Verantwortlicher und der Anbieter als Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO und des revDSG. Verarbeitet der Anbieter Personenbezogene Daten zu eigenen Zwecken (z.B. Account-Management, Rechnungsstellung oder Sicherheit), handelt der Anbieter als unabhängiger Verantwortlicher; eine solche Verarbeitung richtet sich nach den Datenschutzbestimmungen des Anbieters.
9.1.2 Die durch den Anbieter im Auftrag des Kunden verarbeiteten Personenbezogenen Daten sind vom Umfang her begrenzt und umfassen insbesondere Microsoft-Entra-ID-Kennungen, administrative und Kontaktdaten sowie zur Bereitstellung des Produkts erforderliche Vertrags- und Rechnungsdaten. Der Anbieter verarbeitet keine Endbenutzer-Inhalte. Die vollständigen Kategorien Personenbezogener Daten, Verarbeitungszwecke und Aufbewahrungsfristen sind in der Vereinbarung zur Auftragsdatenbearbeitung festgelegt.
9.2.1 Die Vereinbarung zur Auftragsdatenbearbeitung ist integraler Bestandteil dieser AGB und regelt sämtliche Verarbeitung Personenbezogener Daten durch den Anbieter im Auftrag des Kunden gemäss Art. 28 DSGVO und revDSG. Mit Annahme dieser AGB stimmt der Kunde dem ADV zu, sofern die Parteien nicht einen separat verhandelten ADV schriftlich vereinbart haben. Bei Widersprüchen zwischen einem separat verhandelten ADV und diesen AGB geht der ADV in Bezug auf datenschutzrechtliche Themen vor.
9.2.2 Der ADV regelt insbesondere: Rollen und Verantwortlichkeiten der Parteien; Kategorien Personenbezogener Daten und betroffener Personen; Pflichten der Unterauftragsverarbeiter und das Verfahren zur Mitteilung von Änderungen; technische und organisatorische Sicherheitsmassnahmen; Unterstützung bei Betroffenenrechten; Verfahren zur Meldung von Verletzungen; sowie Bestimmungen zu Datenexport und -löschung bei Vertragsende.
Personenbezogene Daten werden vom Anbieter primär in der Schweiz (Microsoft Azure Switzerland North) gespeichert. KI-gestützte Funktionen verarbeiten Personenbezogene Daten (insbesondere E-Mail-Adressen) über Microsoft Azure AI Foundry in Schweden, was im Europäischen Wirtschaftsraum liegt. Statische, nicht-personenbezogene Inhalte werden global über Microsoft Azure CDN ausgeliefert. Der Anbieter überträgt Personenbezogene Daten nicht ausserhalb des EWR oder der Schweiz, ohne geeignete Schutzmassnahmen gemäss ADV umzusetzen.
10.1.1 Der Anbieter garantiert, dass er während der Vertragslaufzeit:
(a) uneingeschränkt berechtigt ist, diese Vereinbarung abzuschliessen und die in Kapitel 4 gewährten Lizenzen zu erteilen;
(b) das Produkt unter normalen Nutzungsbedingungen im Wesentlichen gemäss der Dokumentation unter https://docs.seamlesswork.com bereitstellt;
(c) das Produkt mit angemessener Sorgfalt und Fachkenntnis erbringt, in Übereinstimmung mit anerkannten Industriestandards für B2B-SaaS-Dienste;
(d) die in der Vereinbarung zur Auftragsdatenbearbeitung beschriebenen technischen und organisatorischen Sicherheitsmassnahmen umsetzt und aufrechterhält; und
(e) das Produkt nach Wissen des Anbieters keinen vorsätzlich enthaltenen Schadcode, keine Backdoors oder Mechanismen aufweist, die zur Störung, Deaktivierung oder Beschädigung der Systeme des Kunden bestimmt sind.
10.1.2 Erfüllt das Produkt die Garantie nach Abschnitt 10.1.1(b) nicht, unternimmt der Anbieter wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, die Nichtkonformität innerhalb angemessener Frist zu beheben. Ist eine Behebung nicht möglich, kann der Kunde die betroffene Bestellung gemäss Kapitel 12 kündigen und erhält eine anteilige Rückerstattung vorausbezahlter Gebühren für den ungenutzten Teil der laufenden Lizenzperiode.
10.2.1 Der Anbieter garantiert, dass das Produkt zu 99,5% pro Kalendermonat verfügbar ist, gemessen auf 24/7-Basis (“Service Level”). Die Verfügbarkeit wird wie folgt berechnet: (Gesamtminuten im Monat − Minuten Downtime) ÷ Gesamtminuten im Monat.
10.2.2 Downtime bezeichnet Zeiträume, in denen das Produkt durch den Kunden vollständig nicht nutzbar ist. Unterbrechungen einzelner Funktionen, Performance-Beeinträchtigungen oder isolierte Fehler stellen keine Downtime dar. Einzelne Mängel werden über den Support-Prozess oder gegebenenfalls unter der beschränkten Garantie nach Abschnitt 10.1 behandelt.
10.2.3 Von der Downtime-Berechnung ausgenommen sind:
(a) geplante Wartungsfenster, die dem Kunden gemäss Abschnitt 3.5 vorab mitgeteilt wurden;
(b) Nichtverfügbarkeit aufgrund von Microsoft 365, Microsoft Azure oder anderen Microsoft-Plattform-Ausfällen oder -Beeinträchtigungen;
(c) Nichtverfügbarkeit aufgrund eigener Systeme, eigenes Netzwerks oder Microsoft-365-Tenant-Konfiguration des Kunden;
(d) Höhere-Gewalt-Ereignisse gemäss Kapitel 13; und
(e) Nichtverfügbarkeit aufgrund einer Verletzung dieser AGB durch den Kunden, einschliesslich Missbrauchs oder Übernutzung der Seamless API.
10.2.4 Wird das Service Level in einem Kalendermonat nicht erfüllt, hat der Kunde Anspruch auf eine Gutschrift von zehn Prozent (10%) der Monats-Lizenzgebühr für jede zwei Prozent (2%) Downtime, die das Service Level übersteigen. Die maximale Gutschrift pro Kalendermonat beträgt dreissig Prozent (30%) der Monats-Lizenzgebühr. Gutschriften können nur gegen künftige Rechnungen verrechnet werden. Zur Geltendmachung einer Gutschrift meldet der Kunde dem Anbieter unverzüglich Art und Dauer der Unterbrechung. Wiederholte Unterschreitungen des Service Levels gelten als angemessener Grund für den Kunden, die Vereinbarung gemäss Kapitel 12 zu kündigen.
Mit Ausnahme der ausdrücklich in den Abschnitten 10.1 und 10.2 festgelegten Garantien wird das Produkt “wie es ist” und “wie verfügbar” bereitgestellt. Im grösstmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang lehnt der Anbieter alle weiteren ausdrücklichen, stillschweigenden, gesetzlichen oder sonstigen Garantien ab, einschliesslich stillschweigender Garantien der Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck sowie unterbrechungs- bzw. fehlerfreien Betriebs. Das Produkt arbeitet im Microsoft-365-Ökosystem und ist davon abhängig; der Anbieter übernimmt keine Garantien für Microsoft 365, Microsoft Teams, Microsoft Entra ID oder andere Microsoft-Dienste.
10.4.1 Die Garantien in Abschnitt 10.1 gelten nicht für als “Preview” gemäss Abschnitt 1.4 freigegebene Produktfunktionen. Preview-Funktionen werden “wie sind” bereitgestellt und sind von Garantien und Service-Level-Verpflichtungen ausgenommen. Der Anbieter kann jede Preview-Funktion jederzeit ohne Haftung anpassen, aussetzen oder einstellen.
10.4.2 Preview-Funktionen sind zur Bewertung in einer Testumgebung gedacht. Der Anbieter empfiehlt, Preview-Funktionen nicht produktiv einzusetzen. Soweit der Kunde sich für den produktiven Einsatz einer Preview-Funktion entscheidet, geschieht dies auf eigenes Risiko.
Jede Partei sichert zu, dass sie uneingeschränkt berechtigt ist, diese Vereinbarung abzuschliessen, und dass die Erfüllung der Vereinbarung gegen kein anwendbares Recht oder Verpflichtung verstösst. Der Kunde sichert zusätzlich zu, dass: (a) seine Nutzung des Produkts kein anwendbares Recht verletzt und keine Rechte Dritter verletzt; (b) er sämtliche erforderlichen Rechte an Kundendaten besitzt, die im Produkt verarbeitet werden; und (c) er sicherstellt, dass seine Benutzer die Pflichten zur zulässigen Nutzung gemäss Abschnitt 6.3 einhalten.
11.1.1 Soweit gesetzlich zulässig, haftet keine Partei der anderen für indirekte, beiläufige, besondere, Folge-, Straf- oder exemplarische Schäden, die aus oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung oder der Nutzung bzw. Nichtnutzbarkeit des Produkts entstehen, unabhängig von der Ursache und unabhängig von der Haftungstheorie (vertraglich, deliktisch einschliesslich Fahrlässigkeit, Gefährdungshaftung oder anderweitig), selbst wenn die Partei auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.
Die gesamte Haftung jeder Partei für sämtliche Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung beträgt höchstens die Summe der vom Kunden in den zwölf (12) Monaten unmittelbar vor dem haftungsbegründenden Ereignis an den Anbieter gezahlten oder zu zahlenden Gebühren. Entsteht ein Anspruch, bevor zwölf Monate Gebühren gezahlt wurden, wird die Obergrenze auf Basis des annualisierten Werts der Gebühren der dann geltenden Bestellung berechnet.
Die Beschränkungen in den Abschnitten 11.1 und 11.2 gelten nicht für:
(a) Tod oder Personenschäden infolge fahrlässigen Verhaltens einer Partei;
(b) Betrug oder arglistige Täuschung;
(c) vorsätzliches Fehlverhalten oder grobe Fahrlässigkeit (Grobfahrlässigkeit);
(d) Verletzung der Vertraulichkeitspflichten nach Kapitel 8 oder anwendbaren Datenschutzrechts, einschliesslich DSGVO, revDSG und Vereinbarung zur Auftragsdatenbearbeitung; und
(e) jegliche Haftung, die nach zwingendem Recht (einschliesslich Schweizer Recht / OR) nicht beschränkt oder ausgeschlossen werden kann.
Die Parteien anerkennen, dass die Beschränkungen in diesem Kapitel 11 wesentlicher Bestandteil der Geschäftsgrundlage sind und dass die Gebühren diese Beschränkungen widerspiegeln. Jede Partei unternimmt angemessene Anstrengungen zur Minderung etwaiger Schäden im Zusammenhang mit der Vereinbarung.
Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen, Schäden und Kosten (einschliesslich angemessener Anwaltskosten) frei, die aus folgenden Gründen entstehen: (a) jeder Verletzung dieser AGB durch den Kunden oder seine Benutzer; (b) jedem Verstoss gegen anwendbares Recht durch den Kunden oder seine Benutzer; oder (c) jeder Verletzung von Rechten Dritter infolge der Nutzung des Produkts durch den Kunden. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über solche Ansprüche und wirkt bei der Verteidigung angemessen mit.
12.1.1 Bei Marketplace-Transaktionen über ein Public Offer beträgt die Abonnementlaufzeit zwölf (12) Monate. Das Abonnement verlängert sich automatisch um weitere zwölf (12) Monate, sofern der Kunde das Abonnement nicht vor Ablauf der laufenden Periode über den Microsoft Marketplace kündigt. Microsoft verwaltet sämtliche Verlängerungen, Rechnungsstellungen und Kündigungen gemäss den Marketplace-Bedingungen von Microsoft.
12.1.2 Bei Private Offers werden Bedingungen und Preise individuell vereinbart und es findet keine automatische Verlängerung statt. Vor Ablauf der laufenden Periode stellt der Anbieter ein neues Private Offer zur Verlängerung (das aktualisierten Umfang oder Professional Services beinhalten kann); der Kunde muss dieses über den Marketplace annehmen, damit das Abonnement fortgeführt wird, andernfalls endet das Abonnement zum Periodenende. Wird das Abonnement ohne aktives Private Offer verlängert, berechnet Microsoft den öffentlichen Listenpreis.
12.2.1 Direkt vom Anbieter (ausserhalb des Marketplace) bezogene Scale-Pläne haben eine Mindestlaufzeit von zwölf (12) Monaten gemäss Bestellung.
12.2.2 Am Ende jeder Laufzeit verlängert sich das Abonnement automatisch um weitere zwölf (12) Monate, sofern keine der Parteien mindestens neunzig (90) Tage vor Ablauf der laufenden Laufzeit schriftlich eine Nichtverlängerung erklärt. Die Verlängerung erfolgt zu den dann geltenden, gemäss Abschnitt 5.5 mitgeteilten Gebühren.
12.2.3 Jede Partei kann einen Scale-Plan ausserhalb des Marketplace mit einer schriftlichen Frist von mindestens neunzig (90) Tagen zum Periodenende ohne Angabe von Gründen kündigen. Eine Rückerstattung vorausbezahlter Gebühren findet nicht statt; die Kündigung entbindet den Kunden nicht von aufgelaufenen Zahlungspflichten.
12.3.1 Unabhängig vom Bestellkanal ist der Anbieter berechtigt, den Zugang des Kunden zum Produkt ganz oder teilweise zu suspendieren, wenn:
(a) die Nutzung des Produkts ein Sicherheitsrisiko für den Anbieter, andere Kunden oder Dritte darstellt;
(b) der Anbieter begründeten Verdacht auf unbefugte Nutzung oder eine Verletzung dieser AGB hat; oder
(c) dies durch anwendbares Recht oder eine zuständige Behörde verlangt wird.
12.3.2 Bei Nicht-Marketplace-Abonnements kann der Anbieter zusätzlich den Zugang nach schriftlicher Mahnung wegen Nichtzahlung unbestrittener Beträge suspendieren. Soweit praktikabel informiert der Anbieter den Kunden vor der Suspension. Die Suspension entbindet den Kunden nicht von Zahlungspflichten.
12.3.3 Bei Marketplace-Abonnements werden Suspension und Kündigung wegen Nichtzahlung von Microsoft gemäss den Marketplace-Bedingungen abgewickelt.
Der Anbieter kann die Vereinbarung oder eine Bestellung mit sofortiger Wirkung schriftlich kündigen, wenn:
(a) der Kunde einen unbestrittenen fälligen Betrag nicht zahlt und dies nicht innert zehn (10) Werktagen nach schriftlicher Mahnung behebt;
(b) der Kunde wesentlich gegen die Vereinbarung verstösst und entweder eine Behebung nicht möglich ist oder der Kunde diese nicht innert dreissig (30) Tagen nach schriftlicher Mahnung behebt;
(c) der Kunde zahlungsunfähig wird, in Sanierungs-, Zwangsvollstreckungs- oder Liquidationsverfahren gerät oder einem analogen Verfahren unterliegt; oder
(d) die Drittanbieter-Dienste, von denen das Produkt abhängt (insbesondere Microsoft 365 oder Microsoft Azure), eingestellt oder so wesentlich verändert werden, dass die Bereitstellung des Produkts in im Wesentlichen gleicher Form technisch oder wirtschaftlich unzumutbar wird, und der Anbieter angemessene Anpassungsbemühungen unternommen hat. In einem solchen Fall erstattet der Anbieter vorausbezahlte Lizenzgebühren für den ungenutzten Teil der laufenden Laufzeit anteilig.
Der Kunde kann die Vereinbarung oder eine Bestellung mit sofortiger Wirkung schriftlich kündigen, wenn:
(a) der Anbieter wesentlich gegen eine Bestimmung der Vereinbarung verstösst und entweder: (i) die Verletzung nicht behoben werden kann; oder (ii) der Anbieter die Verletzung nicht innert dreissig (30) Tagen nach schriftlicher Mahnung mit Angabe der Verletzung und Aufforderung zur Behebung behebt;
(b) der Anbieter die Verfügbarkeitszusagen des SLA dauerhaft nicht erfüllt, sodass die kumulative Unterschreitung in einem rollierenden Drei-Monats-Zeitraum eine wesentliche Beeinträchtigung des Produkts darstellt;
(c) der Anbieter zahlungsunfähig wird, in Sanierungs-, Zwangsvollstreckungs- oder Liquidationsverfahren gerät, einen Vergleich oder eine Vereinbarung mit seinen Gläubigern eingeht oder einem analogen Verfahren in irgendeiner Jurisdiktion unterliegt.
Eine Testlizenz endet automatisch am Ende des dreissigtägigen Testzeitraums. Der Anbieter kann eine Testlizenz jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Haftung vorzeitig beenden. Mit Ablauf oder Beendigung wird der Zugang zum Produkt blockiert, bis ein gültiger Enterprise- oder Scale-Plan aktiviert wird.
12.7.1 Mit Auslaufen oder Beendigung einer Bestellung oder der Vereinbarung (aus jeglichem Grund): (a) erlöschen sämtliche Lizenzen sofort; (b) werden alle bis zur Beendigung aufgelaufenen Gebühren sofort fällig und zahlbar; und (c) deaktiviert der Anbieter den Zugang des Kunden zum Produkt innert angemessener Frist.
12.7.2 Der Kunde kann Exportierbare Daten vor der Beendigung über das Seamless Admin Center und die Seamless API exportieren. Die detaillierten Bestimmungen zu Datenexport, Switching und den Pflichten des Anbieters unter dem Data Act sind in Abschnitt 11 der Vereinbarung zur Auftragsdatenbearbeitung festgelegt. Der Kunde kann seine Konfigurationsdaten jederzeit über das Seamless Admin Center dauerhaft löschen; eine solche Löschung ist unwiderruflich.
Folgende Bestimmungen überdauern das Auslaufen oder die Beendigung der Vereinbarung: Kapitel 7 (Geistiges Eigentum), Kapitel 8 (Vertraulichkeit), Kapitel 9 (Datenschutz), Kapitel 11 (Haftungsbeschränkung), dieser Abschnitt 12.8, Kapitel 14 (Allgemeine Bestimmungen) und Kapitel 15 (Anwendbares Recht und Gerichtsstand) sowie sämtliche aufgelaufenen Zahlungspflichten.
Ein “Höhere-Gewalt-Ereignis” bezeichnet ein Ereignis ausserhalb der angemessenen Kontrolle der betroffenen Partei, das die Erfüllung ihrer Pflichten verhindert oder verzögert, einschliesslich Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Pandemie, behördlicher Massnahmen, weitreichender Infrastrukturausfälle, grossangelegter Cyberangriffe oder anhaltender Ausfälle der Microsoft-Azure- oder Microsoft-365-Plattform. Finanzielle Schwierigkeiten, interne Arbeitskämpfe und Ausfälle der eigenen Systeme der betroffenen Partei stellen kein Höhere-Gewalt-Ereignis dar.
13.2.1 Keine Partei haftet für Nichterfüllung oder Verzögerung der Erfüllung ihrer Pflichten (ausser aufgelaufenen Zahlungspflichten), soweit ein Höhere-Gewalt-Ereignis ursächlich ist. Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich und unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen zur Minderung der Auswirkungen und Wiederaufnahme der Leistung. Zeiten der Nichtverfügbarkeit aufgrund eines Höhere-Gewalt-Ereignisses werden bei der Berechnung des Service Levels nicht berücksichtigt.
13.2.2 Hält ein Höhere-Gewalt-Ereignis länger als sechzig (60) aufeinanderfolgende Tage an, kann jede Partei die betroffene Bestellung mit einer schriftlichen Frist von vierzehn (14) Tagen kündigen. In einem solchen Fall erstattet der Anbieter vorausbezahlte Gebühren, die auf den Zeitraum nach der Kündigung entfallen, anteilig.
Die Vereinbarung (gemäss Abschnitt 1.2) stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien zu ihrem Gegenstand dar und ersetzt sämtliche vorherigen Verhandlungen, Erklärungen und Verständnisse, ob mündlich oder schriftlich. Die Haftung für Betrug bleibt unberührt.
Der Anbieter kann diese AGB gemäss Abschnitt 1.5 ändern. Die fortgesetzte Nutzung des Produkts nach Wirksamwerden geänderter AGB stellt eine Annahme dar. Änderungen einzelner Bestellungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.
Der Kunde darf Rechte oder Pflichten aus der Vereinbarung nicht ohne vorgängige schriftliche Zustimmung des Anbieters abtreten. Der Anbieter darf die Vereinbarung im Zusammenhang mit einer Fusion, Übernahme oder Veräusserung im Wesentlichen aller Vermögenswerte an verbundene Unternehmen oder Rechtsnachfolger übertragen und informiert den Kunden ohne unangemessene Verzögerung. Der Übernehmer übernimmt sämtliche Pflichten aus der Vereinbarung.
Sämtliche unter dieser Vereinbarung erforderlichen formellen schriftlichen Mitteilungen, einschliesslich Kündigungen für Scale-Pläne ausserhalb des Marketplace, erfolgen per E-Mail. Mitteilungen an den Anbieter werden an help@askmewhy.com gesandt. Mitteilungen an den Kunden werden an die in der jeweiligen Bestellung angegebene oder durch den Kunden im Seamless Admin Center aktualisierte E-Mail-Adresse gesandt. Bei Marketplace-Transaktionen erfolgt die Abonnementverwaltung direkt über den Marketplace; formelle Mitteilungen an den Anbieter sind nicht erforderlich.
Kein Versäumnis oder Verzug einer Partei bei der Ausübung eines Rechts unter der Vereinbarung gilt als Verzicht. Ein Verzicht ist nur wirksam, wenn er schriftlich erfolgt, und gilt nicht als dauerhafter Verzicht für künftiges Verhalten.
Wird eine Bestimmung der Vereinbarung ungültig oder undurchsetzbar, wird sie auf das zur Durchsetzbarkeit erforderliche Mindestmass angepasst. Ist eine Anpassung nicht möglich, gilt die Bestimmung als gestrichen. Die übrigen Bestimmungen bleiben unberührt.
Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner. Nichts in der Vereinbarung begründet eine Partnerschaft, ein Joint Venture, eine Vertretung oder ein Anstellungsverhältnis. Keine Partei ist berechtigt, die andere zu binden.
Jede Partei hält sämtliche im Zusammenhang mit der Vereinbarung anwendbaren Gesetze und Vorschriften ein, einschliesslich Exportkontroll- und Sanktionsbestimmungen sowie Anti-Korruptions-Gesetzen. Der Kunde versichert, keinen umfassenden Sanktionen zu unterliegen, und nutzt das Produkt nicht unter Verletzung anwendbarer Sanktionen oder Exportkontrollbestimmungen.
Bestellungen und Änderungen können in mehreren Ausfertigungen unterzeichnet werden. Elektronische Signaturen gemäss anwendbarem Recht (einschliesslich ZertES) haben dieselbe Wirkung wie handschriftliche Unterschriften. Eine Annahme über das Seamless Admin Center, den Marketplace-Checkout oder andere digitale Wege stellt eine wirksame Annahme der Vereinbarung dar.
Keine Partei gibt eine Pressemitteilung, öffentliche Bekanntmachung oder Marketing-Kommunikation heraus, die auf die andere Partei oder das Bestehen der Vereinbarung Bezug nimmt, ohne deren vorgängige schriftliche Zustimmung, soweit nicht gesetzlich erforderlich. Keine Partei nennt die andere als Kunde, Partner oder Referenz in Marketingmaterial, Kundenlisten, Case Studies oder öffentlichen Kommunikationen ohne vorgängige schriftliche Zustimmung. Eine erteilte Zustimmung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
Die Vereinbarung begründet keine durch Dritte durchsetzbaren Rechte. Nichts in der Vereinbarung gewährt Personen, die nicht Parteien sind, einen Vorteil oder ein Recht.
Diese AGB liegen in deutscher und englischer Sprache vor. Bei Widersprüchen oder Unklarheiten zwischen den Sprachfassungen geht die deutsche Fassung vor. Die Parteien können die Vereinbarung und die zugehörige Kommunikation in deutscher oder englischer Sprache führen.
Die Vereinbarung unterliegt dem materiellen Recht der Schweiz, insbesondere dem Schweizerischen Obligationenrecht (OR), unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Soweit zwingende Bestimmungen einer anderen Jurisdiktion auf den Kunden anwendbar sind, bleiben diese unberührt.
Ansprüche aus der Vereinbarung sind innert zwölf (12) Monaten ab dem Zeitpunkt, an dem die anspruchsstellende Partei vom anspruchsbegründenden Sachverhalt Kenntnis erlangt hat, schriftlich geltend zu machen. Die Parteien bemühen sich, einen Streit innerhalb von dreissig (30) Tagen nach schriftlicher Mitteilung in gutem Glauben informell beizulegen, bevor förmliche Rechtsmittel ergriffen werden.
15.3.1 Jede Partei unterwirft sich unwiderruflich der ausschliesslichen Zuständigkeit der Gerichte des Kantons Zürich, Schweiz, mit dem Bezirksgericht Zürich als erste Instanz, für die Beilegung von Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung.
15.3.2 Jede Partei kann von einem zuständigen Gericht einstweilige Verfügungen verlangen, soweit dies zur Vermeidung eines nicht wiedergutzumachenden Schadens erforderlich ist. Für Kunden mit Sitz in einer Jurisdiktion, deren zwingendes Recht eine lokale Gerichtszuständigkeit vorsieht, geht diese zwingende Zuständigkeit vor.
Bei Bestellungen über den Azure Marketplace oder Microsoft Marketplace können die anwendbaren Bestimmungen des betreffenden Microsoft-Marketplace-Vertrags zur Marketplace-Transaktion gelten. Diese AGB einschliesslich Kapitel 15 regeln das Lizenz- und Dienstleistungsverhältnis zwischen Anbieter und Kunde in allen Belangen, die nicht durch zwingende Marketplace-Bedingungen abgedeckt sind.
Sitz und Kontaktdaten des Anbieters sind in Abschnitt 1.1.1 angegeben. Rechtliche Korrespondenz ist an help@askmewhy.com zu richten.
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